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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - FIXXdran

§1. Allgemeines
1. Wir legen unseren Verträgen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Mit der Auftragserteilung erkennt der Vertragspartner unsere Bedingungen an.
2. Entgegenstehenden Bedingungen gelten nur, wenn dies schriftlich vereinbart wird. Bedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen nicht widersprechen und die vertraglich vereinbarte Leistung vorbehaltlos erbringen.
3. Bei Bedarf können Sie sich diese Geschäftsbedingungen anfordern, wir senden Ihnen diese gerne zu.
4. Es gelten immer die aktuellen Verkaufspreise. Mit Erscheinen eines neuen Produktkataloges oder Angebotes verlieren die alten Preise ihre Gültigkeit.


§2. Vertragsabschluß, Vertragsgegenstand
1. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Auslieferung der vereinbarten Leistungen zustande. Wir sind jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
2. Alle unsere Angebote erfolgen freibleibend und haben eine Gültigkeit von 2 Wochen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir nicht mehr an das Angebot gebunden.
3. Sämtliche Vereinbarungen bei Vertragsabschluß sind schriftlich niederzulegen, andere als die niedergelegten sind nicht getroffen. Nebenabreden, Zusicherungen und nachträgliche Änderungen, einschließlich der Vertragsaufhebung bedürfen der Schriftform.
4. Sollten in Auftrag gegebene Dienstleistungen und Bestellungen sich bereits im Herstellungsprozess befinden und der Kunde / Auftraggeber ohne grob fahrlässiges Verhalten unsererseits vom Kaufvertrag zurücktreten wollen, sind die zum Zeitpunkt des Rücktritt anfallenden Gebühren / Unkosten und Aufwendungen – welche durch den begonnenen Herstellungsprozess entstanden sind – vom Auftraggeber / Kunden nach aktuell gültiger Preisliste zu zahlen.
5. Wir weisen ausdrücklich auf die Rechte hin, die nach dem Urheberrechtsgesetz oder anderen gesetzlichen Vorschriften für geschützte Software gelten. Wir nehmen diese Rechte in Anspruch. Für von Dritten bezogene Programme gilt dasselbe entsprechend.
6. Der Auftraggeber versichert, bei Auftragsvergabe alle bezüglich des Auftrages (Logos, Schriften, Bilder, Markennamen) notwendigen Rechte zu besitzen, um diesen Auftrag ausführen lassen zu können.
7. Für Leistungen bezüglich Druckaufträge für unsere Produkte aus den Printmedien gelten diese gesonderten AGB's. (siehe AGB-Printprodukte)

§3. Preise und Zahlungen
1. Die Preise verstehen sich als Waren-, Dienstleistungswert ab Werk ohne Skonti und sonstige Nachlässe zuzüglich Verladung, Verpackung, Fracht und etwaiger Versicherungen sowie zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
2. Die Lieferung erfolgt per Vorkasse / Nachnahme . Ausnahmefälle (dies entscheidet alleine FiXXdran) , wie z.b. sehr gute Kunden, bekommen die Lieferung per Rechnung.
3. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Diskont- und Einziehungsspesen entgegengenommen.
4. Der Vertragspartner darf gegen unsere Forderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn diese Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen und von uns anerkannt sind.

§4. Lieferung und Versand
1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung hängt von der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtungen des Vertragspartners ab.
2. Rechtzeitige und richtige Selbstbelieferung seitens unserer Lieferanten bleibt vorbehalten.
3. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Werden nachträgliche Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig ein Liefertermin oder eine Lieferfrist neu zu vereinbaren.

4. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Haus verlassen hat oder die Versandbereitschaftsanzeige abgesandt wurde.
5. Der Vertragspartner kann uns 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommen wir in Verzug. Der Vertragspartner kann neben Lieferung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Sollten wir auch ohne das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aufgrund zwingender Vorschriften haften, dann wird die Verzugsentschädigung des Vertragspartners auf 0,5 % des Lieferwertes für jede volle Woche der Verspätung, insgesamt auf höchstens 5% des Lieferwertes beschränkt, jedoch nicht mehr als Schaden entstanden ist.
6. Der Vertragspartner kann uns im Falle unseres Verzugs auch schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, daß er die Abnahme des Vertragsgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht; Im übrigen ist die Schadensersatzhaftung auf 20% des Lieferwertes beschränkt.
7. Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verändern die in Ziff. 1 und 2 genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen und eine angemessene Anlauffrist.

§5. Gefahrenübergang, Lieferung, Kontrolle, Rügepflicht
1. Die Gefahr geht unbeschadet etwaiger Montageverpflichtungen mit Auslieferung an den Versandbeauftragten, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Hauses auf den Auftraggeber über. Ist die Ware versandbereit, so geht die Gefahr auf den Vertragspartner eine Woche nach Zugang einer Fertigstellungsmitteilung über. Es sei denn, wir haben die Versendung der Ware übernommen. Verzögert sich die Versendung oder die Abnahme infolge von Umständen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Absendung einer Versandbereitschaftsmitteilung über. Zum Abschluss von Versicherungen sind wir in allen Fällen nur auf besonderen schriftlichen Auftrag des Vertragspartners im angegebenen Umfang auf dessen Kosten verpflichtet.
Gleiches gilt für die Herstellung und Montage von kundenspezifischen Produkten und Dienstleistungen. Auch hier ist das Produkt oder die Dienstleistung bis spätestens eine Woche nach Zugang einer Fertigstellungsmitteilung vom Auftraggeber zu überprüfen.
2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware auf Mängel, auch im Fall der Weiterveräußerung, zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich längstens innerhalb von 1 Woche schriftlich zu rügen. Transportschäden sind innerhalb 48 Stunden anzuzeigen.
3. Auf Verlangen ist der Auftraggeber verpflichtet, an der Erstellung eines Abnahme- und Funktionsprotokolls mitzuwirken.
4. Bei Reparaturen sind erkennbare Mängel bei Entgegennahme, nicht erkennbare nach Entdeckung unverzüglich, längstens innerhalb von 1 Woche, schriftlich zu rügen.


§6. Gewährleistung
Für nicht nur unerhebliche Mängel der Lieferung unter Einschluss ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
1. Von uns anerkannte Mängel der Lieferung infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes - z.B. schlechte Ausführung, fehlerhafte Bauart, fehlerhaftes Material - verpflichten uns nach unserem, billigem Ermessen unterliegender Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen wieder in unser Eigentum über.
2. Schlägt die Nachbesserung fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, die Herabsetzung des Preises oder die Aufhebung des Vertrages zu verlangen. Befindet sich der Liefergegenstand im Ausland, ist die Vertragsaufhebung nur bei Vorliegen wesentlicher Mängel zulässig. Auf die Preisherabsetzung finden die Regeln der Minderung (§ 472 BGB), auf die Vertragsaufhebung die der Wandelung (§ 467 BGB) Anwendung.
3. Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften gilt für den Fall des vorbeschriebenen Fehlschlagens der Nachbesserung §7.
4. Die Gewährleistungszeit beträgt 6 Monate ab Gefahrübergang.
5. Speziell für den Kunden hergestellte Waren oder Dienstleistungen, übernehmen wir keine Gewähr. Diese bezieht sich ausdrücklich auf Materialfehler.
6. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß die Durchführung unsachgemäß vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten am Liefergegenstand ohne unsere Genehmigung die Mängelgewährleistung für den Liefergegenstand zum Erlöschen bringt. Die Beweislast für das Gegenteil obliegt dem Auftraggeber.
7. Gebrauchte bewegliche Sachen werden unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung verkauft.
8. Bei Reparaturen erfolgt die Gewährleistung nach unserer Wahl nur durch kostenfreie Ersatzlieferung oder unentgeltliche Instandsetzung der mangelhaften Teile. Kann der Mangel nicht beseitigt werden oder ist für den Auftraggeber ein weiterer Nachbesserungsversuch unzumutbar oder scheitert die Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber anstelle der Nachbesserung oder Ersatzlieferung die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Wandelung) oder bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Schadensersatz verlangen.
8. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeitsmaterialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand nach einem anderen Ort als dem uns bei Vertragsabschluß bekannten Installationsort verbracht wurde.


§7. Ausschluss von Schadensersatz, Haftungsbegrenzung
1. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchen Rechtsgründen ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners.
2. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Vertragspartner wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht. Für zugesicherte Eigenschaften ist jedoch Voraussetzung, daß diese schriftlich vereinbart wurden (§2. 3.).
3. Soweit nach den vorstehenden Bestimmungen unsere Haftung auf Schadenersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für alle Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsabschluß, Verletzung von Nebenpflichten, insbesondere für Ansprüche aus der Produzentenhaftung gem. § 823 BGB.
4. Diese Regelung gilt nicht für Ansprüche gem. § 1, 4 Produkthaftungsgesetz. Gleiches gilt bei anfänglichen Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.
5. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Erfüllungs- / Verrichtungsgehilfen.
6. In allen Fällen wird die Haftung auf den für uns bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist die Ersatzpflicht von uns für Sach- und Personenschäden auf die Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung beschränkt.

§8. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns in allen Fällen das Eigentum am Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem jeweils zugrundeliegenden Liefervertrag vor.
2. Darüber hinaus behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zur Erfüllung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Auftraggeber ist verpflichtet, in allen Fällen die Liefergegenstände unentgeltlich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwahren.
3. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist in allen Fällen unzulässig. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte sind wir unverzüglich unter Überlassung der für einen Widerspruch notwendigen Unterlagen zu benachrichtigen.
4. Der Auftraggeber ist darüber hinaus berechtigt, den Liefergegenstand im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verarbeiten und weiterzuveräußern, solange er nicht in Verzug ist. Er tritt schon mit Abschluß des Kaufvertrages mit uns die ihm aus der Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer in Höhe des Rechnungswertes der gelieferten Vorbehaltsware an uns ab.
5. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkurses, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens sowie bei Scheck- oder Wechselprotest erlischt das Recht zur Veräußerung sowie die Befugnis zum Einzug abgetretener Forderungen. In diesen Fällen ist der Auftraggeber verpflichtet, uns über die Vorbehaltsware sowie Forderungsabtretungen unverzüglich unaufgefordert Rechnung zu legen.
6. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist, es sei denn, der Saldo ist ausgeglichen.
7. Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Auftraggebers insoweit nach unserem billigen Ermessen unterliegenden Wahl zur Rückübertragung verpflichtet, als die Sicherungsgrenze überschritten ist.
8. Wir sind zur Rücknahme unserer Vorbehaltsware nach Mahnung nach den nach Ziffer 5. geregelten Fällen sowie dann berechtigt, wenn der Auftraggeber mit einem wesentlichen Teil seiner Zahlungsverpflichtungen im Rückstand ist. Ebenso wie eine Pfändung durch uns gilt dies nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet. Ein Zurückbehaltungsrecht wird ausgeschlossen.
9. Beträge, die der Vertragspartner aus abgetretenen Forderungen einzieht, sind bis zur Überweisung an uns gesondert zu führen, um Verrechnungen und/oder Aufrechnungen mit debitorisch geführten Bankkonten auszuschließen.

§9. Rechtswahl, Gerichtsstand
1. Allen Verträgen liegt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß der vereinheitlichten Kaufrechte (UNKaufR) zugrunde.
2. Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz Schleiz.
3. Für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer bestehenden Vertragsverhältnis ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

Schleiz 2012

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Printprodukte

1. Geltungsbereich der Bedingungen
Alle Aufträge werden zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Durch den Upload der druckfertigen Daten auf unseren Server, bzw. das Zusenden derselben per Email und der mündlicher Bestätigung durch den Auftraggeber handelt es sich um eine Auftragsvergabe gemäß § 145 BGB. Im Bereich des kaufmännischen Geschäftsverkehrs wird Gegenbestätigungen des Auftragnehmers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen hiermit ausdrücklich widersprochen.
Dies gilt auch für den Fall, daß diese durch Bestätigungsschreiben übermittelt werden. Von den vorgenannten Regelungen unberührt bleiben Individualvereinbarungen.

2. Leistung und Preise
Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise sind gültig, sofern die bei der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise des Auftragnehmers sind all inklusive Preise falls nicht anders beschrieben. Die Preise schließen Kosten für Fracht, Porto, Verpackung, Versicherung und sonstige Versandkosten aus. Hierfür anfallende Zusatzkosten sind der Preisliste zu entnehmen.
Schriftliche Angebote haben eine Gültigkeit von vier Wochen. Wenn Sie bei uns Kunde sind werden Sie automatisch in unseren Newsletter eingetragen. Bestellungen über E-Mailprogramme haben auch ihre Gültigkeit und beziehen sich genauso wie unser Internetupload auf die AGB.


3. Zahlung und Zahlungsverzug
Die Lieferung erfolgt per Vorkasse. Ausnahmefälle (dies entscheidet alleine FiXXdran) , wie z.b. sehr gute Kunden, bekommen die Lieferung per Rechnung. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Gegenüber Ansprüchen des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Bei einer Nichtannahme der Lieferung werden die dadurch entstandenen Kosten berechnet. Ist eine Bereitstellung außergewöhnlich großer Papier- und Kartonmengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen bei Zahlung auf Rechnung nötig, so kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluß eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Waren zurückbehalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet. Rechnungen müssen innerhalb von 14 tagen überwiesen werden. nach vier Wochen erfolgt der Mahnbescheid. Verzugszinsen werden mit 10% angerechnet. Lieferungen sind bis zur Bezahlung des Kunden Eigentum von FIXXdran und können jederzeit zurück gefordert werden.

4. Lieferung
Den Versand nimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportunternehmens versichert (bis zu 750 Euro pro Paket). Zusätzliche Versicherungen werden nur auf ausdrücklichen, schriftlich übermittelten, Wunsch des Auftragnehmers vorgenommen und gehen zu dessen Lasten. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung des Liefertermins der Schriftform. Fällt der zugesagte Liefertermin auf einen Feiertag, so verschiebt sich der Liefertermin automatisch auf den nächsten Werktag. Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt davon unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden. Betriebsstörung im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, sowie Störungen in den Datenleitungen, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Davon unberührt bleiben die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage.
Versandverzögerung des Versandes wird nicht von uns getragen und wir können auch nicht dafür in Haftung genommen werden. Lieferung
erfolgt per DHL. Der Versand erfolgt 1 Tag nach Fertigstellung in der Weiterverarbeitung, Regellaufzeit laut DHL 24 / 48 Stunden ( 1-2 Tage ) für ganz Deutschland. Unsere Erfahrungswerte sind das 95% aller Pakete innerhalb eines Tages zugestellt werden. Bitte beachten sie das wir die Angaben zur Versanddauer von DHL nur übernehmen, aber nicht garantieren können. Sollten Sie Ihre Flyer dringend benötigen, empfehlen wir den Versand per Express ( AUFPREISPFLICHTIG ). Für falsche Adressangaben oder nicht antreffen des Kunden übernehmen wir keine Verantwortung.

5. Beanstandungen
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Daten sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließendem Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden zur weiteren Herstellung. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Beanstandungen sind dann nicht berechtigt, wenn die Ursache einer Beanstandung nachweislich auf die Nichtbeachtung unserer jedem Kunden vor Auftragserteilung zugänglich gemachten Anleitung zur Erstellung von Druckvorlagen zurückzuführen ist. Das gilt insbesondere für Druckdaten, die im RGB Farbraum oder mit einer zu geringen Auflösung erstellt wurden. Die Umwandlung von corel draw Dateien kann Farbunterschiede mit sich bringen. hierfür übernehmen wir keine Verantwortung. Größen welche nicht dem Originalformat entsprechen, aber ausreichende Qualität haben, werden automatisch in das dementsprechende Format umgewandelt (hochgerechnet). Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl, unter Ausschluss anderer Ansprüche, zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall
einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen. Haben Vorder- und Rückseite die gleichen Farbwerte kann es zu Farbabweichungen kommen. Wird die gleiche Datei nach einem gewissen Zeitraum nochmals gedruckt kann es zu Farbabweichungen kommen. Die Wandlung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit der gelieferten Ware nur unerheblich mindert. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftraggeber oder ihren Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Hat der Auftrag Veredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Weist ein Teil der gelieferten Ware Mängel auf, so berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber nachweislich ohne Interesse ist. Bei der Warenauslieferung (Flyer) kann es zu Abweichungen der Anzahl bis zu plus/minus fünf Prozent kommen. Geringfügige Farbabweichungen vom Original können bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren nicht beanstandet werden. Dies gilt auch für den Vergleich zwischen Andruck und Auflagendruck. Falls bei ungefalzten Flyer eine der beiden Seiten versehentlich beim drucken auf den Kopf gestellt wird können wir keine komplette Reklamation akzeptieren, lediglich einen Preisnachlass von max. 20 %. Der Auftragnehmer haftet für Abweichungen in der Beschaffenheit des verwendeten Materials nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferer. In diesem Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferer an den Auftraggeber abtritt. Soweit die Ansprüche gegen den Zulieferer durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind, haftet der Auftragnehmer wie ein Bürger.

6. Verwahrung, Versicherung
Vorlagen, Rohstoffe, Datenträger, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Diese Verwahrung bedarf der besonderen Vergütung. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände oder Daten werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für eine Versicherung der genannten Gegenstände oder Daten hat der Auftragnehmer bei Bedarf selber zu sorgen.

7. Eigentum
Die vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Filme, Lithographien und Druckplatten bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert. Bis zur Erfüllung aller Forderungen behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Im Rahmen des Eigentumsvorbehaltes, tritt der Auftraggeber seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftraggeber nimmt die Abtretung hiermit an. Die bestellte Ware ist Eigentum von FIXXdran bis der Kunde die Wahre bezahlt hat.

8. Urheberrecht
Die Drucksachen und elektronischen Veröffentlichungen werden aufgrund von inhaltlichen Vorgaben des Auftragnehmers erstellt. Der Auftragnehmer hat auf derer Inhalt keinen Einfluss. Der Auftraggeber haftet daher gegenüber dem Auftragnehmer dafür, dass er geeignete Rechte, zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung aller übertragenen Daten (inklusive Text und Bildmaterial), besitzt. Weiterhin haftet der Auftraggeber dafür, dass durch die Produktion der von ihm in Auftrag gegebenen Drucksachen keine Schutz- oder Urheberrechte Dritter verletzt werden, und dass die Drucksachen weder wettbewerbswidrige Inhalte enthalten noch gegen die guten Sitten verstoßen. Wird der Auftragnehmer von Dritten, deren Rechte durch die Verwendung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen verletzt werden, in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen damit zusammenhängenden Verbindlichkeiten und Aufwand frei.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer bestehenden Vertragsverhältnis ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

10. Anwendbares Recht, Datenschutz, Wirksamkeit
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung des einheitlichen Internationalen Kaufrechts ausgeschlossen wird. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm vom Auftraggeber überlassenen Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Eine Löschung der Daten erfordert die Schriftform. Der Auftragnehmer ist dann berechtigt, Kundendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben oder die zur Vertragsdurchführung notwendig sind an Dritte, insbesondere an Kreditinstitut und Vertragspartner weiterzugeben, soweit dies der Auftragsabwicklung dient. Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden vom Auftragnehmer beachtet. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

Schleiz 2012

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